Allgemeine Geschäftsbedingungen - Partyservice
- Gerichtsstand ist Delmenhorst.
- Zu zahlen ist unmittelbar nach Beendigung der Veranstaltung in Bar oder mit Scheck, wenn nicht anders besprochen.
- Die Auftragsbestätigung kann innerhalb von 14 Tagen ab Datum widerrufen werden. Eine Stornierung ist empfangsbedürftig. E-Mail gilt nicht.
- Der DJ darf einen Ersatz stellen, wenn er vorzeitig feststellt, dass er den Termin nicht persönlich wahrnehmen kann. (z.B. Krankheitsfall)
- Das Angebot ist für 6 Stunden gültig, maximal bis 1:00 Uhr. Jede weitere und angefangene Stunde kostet 55 Euro zusätzlich wenn nicht anders besprochen.
- Dem Künstler steht eine kostenlose und warme Mahlzeit zu. Antialkoholische Getränke stehen dem Künstler im angemessenen Rahmen der ganzen Veranstaltung kostenlos zur Verfügung.
- GEMA-Gebühren zahlt der Veranstalter.
- Bei Buchung einer „großen“ Lichtanlage muss eine Bühne vorhanden sein, die nur von einer Seite aus begehbar sein darf. Die Größe der Bühne ist mit dem DJ abzusprechen.
- Es muss gewährleistet sein, dass die Ton und Lichtanlage sicher und trocken stehen kann. Für Schäden haftet der Veranstalter. Sollten Schäden (z.B. Regen) entstanden sein, muss der Veranstalter auch die Ausfallkosten übernehmen, die evtl. für einen Folgeauftrag am nächsten Tag entstehen würden.
- Ist das Equipment oder die Gesundheit des DJs gefährdet (z.B. Schlägerei), so darf der DJ die Veranstaltung oder Feier abbrechen bei vollen Ausgleich der Auftragsgage.
- Ist die Veranstaltung weiter als 100 Km vom Wohnort des DJs entfernt, so ist für eine kostenlose und angemessene (keine Jugendherberge) Übernachtungsmöglichkeit zu sorgen. Die Übernachtungsmöglichkeit befindet maximal 10 Km vom Veranstaltungsort entfernt.
- Ab 50 Km Entfernung des Veranstaltungsortes vom Wohnort des DJs, werden 20 Euro netto Aufschlag berechnet. Für jede weiteren 10 Km werden 5 Euro Netto berechnet.
- Mindestens 1,5 Stunden vor Veranstaltungsbeginn wird dem DJ ermöglicht die Räumlichkeiten zwecks rechtzeitigen Aufbaus zu betreten.
- Bei mehr als 7 Stufen wird dem DJ eine kostenlose Auf und Abbauhilfe zur Seite gestellt.
- Sollte die Veranstaltung 2 Wochen nach Eingangsbestätigung storniert werden, werden 50 Euro zuzüglich der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer Bearbeitungsgebühren berechnet.
- Sollte die Veranstaltung 6 Wochen vor dem vereinbarten Termin storniert werden, werden 60% der vereinbarten Summe zuzüglich der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer berechnet.
- Sollte die Veranstaltung innerhalb der letzten 6 Wochen storniert werden, wird der komplette vereinbarte Grundpreis berechnet, da in der restlichen Zeit nicht mehr mit einem Folgeauftrag zu rechnen ist.
- Überschneiden sich die Punkte 15 bis 17, weil der Termin kurzfristig gebucht wurde (z.B. innerhalb der nächsten 6 Wochen), besteht weiterhin 2 Wochen Kündigungsfrist beider Seiten die Empfangsbedürftig ist. Danach werden 60% der vereinbarten Summe zuzüglich der zurzeit geltenden Mehrwertsteuer berechnet. Bei einer Stornierung innerhalb der letzten 2 Wochen der komplette vereinbarte Grundpreis.
- Bei begründeter Verspätung ohne Eigenverschulden (z.B. Stau) wird kein Nachlass gewährt.
- Der Veranstalter sorgt für ausreichend Platz. Mindenstenz 2 m tief und 3 m breit.
- Dem DJ wird eine 230 Volt Schukosteckdose in der Nähe der Anlage zur Verfügung gestellt. Diese muss alleine und mit Mindenstenz B 16 Ampere abgesichert sein.
- Der Veranstalter sorgt für ausreichend Platz sowie Stellmöglichkeiten des bestellten Menüs bzw. Büffets sowie Geschirr, Gläser und Besteck. Die Abstellfläche muss sicher und standfest sein (kein Tapeziertisch).
- Spätestens 4 Wochen nach unterzeichnen der Auftragsbestätigung sind 50% der vereinbarten Gesamtsumme an den Partyservice zu entrichten. Bei einer kurzfristigen Buchung (innerhalb von 4 Wochen) ist spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Gesamtsumme an den Partyservice zu entrichten.
- Die genaue Personenanzahl wird spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn +- 4 Personen bekannt gegeben.
- Änderungen der Menüfolge sind spätestens 5 Werktage vor Beginn der Veranstaltung bekannt zu geben. Änderungen in der Menüfolge können mit Mehrkosten verbunden sein.
- Sollte einer dieser Punkte rechtswidrig sein, so war dieses selbstverständlich nicht beabsichtigt. Dieses entbindet die anderen Punkte jedoch nicht von Ihrer Gültigkeit.